Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Nachstehend sehen Sie eine Beschreibung der Rechtsgrundlagen, auf deren Basis wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nur Beispiele und keine vollständige oder abschließende Liste der möglichen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung darstellen:
Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit.b DSGVO)
Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Beförderungsvertrages zwischen dem Unternehmen und dem Fahrgast bzw. zum Nachweis einer gültigen Fahrtberechtigung im Rahmen des Beförderungsvertrages erforderlich.
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit.c DSGVO)
Wir unterliegen einer Reihe gesetzlicher Anforderungen wie z.B. Datenschutzgesetze, Steuergesetze. Zur Einhaltung dieser Anforderungen müssen wir bestimmte personenbezogene Daten, wie z.B. personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Erhebung und Verwaltung des erhöhten Beförderungsentgeltes erheben, verarbeiten.
Wahrung unserer berechtigter Interessen oder eines Dritten (Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO)
Wir verarbeiten bestimmte personenbezogene Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder von Interessen Dritter. Dies erfolgt jedoch nur, wenn Ihre Interessen als Betroffener im Einzelfall keinen Vorrang gegenüber unseren Interessen haben.
Als Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr haben wir ein berechtigtes Interesse daran, dass alle Kunden, entsprechend den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen, über ein gültiges Ticket verfügen. Kunden, die ohne ein gültiges Ticket eine Personenbeförderungsleistung in Anspruch nehmen, können entsprechend der bestehenden Regelungen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt werden. Zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und von Vorfalldaten erforderlich. Gleiches gilt für die Durchsetzung von Strafen aufgrund von Verstößen gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (z. B. Rauchen, Verschmutzung, Alkoholkonsum, Notbremse).