Erhöhtes Beförderungsentgelt/ Fahrpreisnacherhebung

Wenn Reisende bei der Kontrolle keine gültige Fahrkarte vorzeigen können, dann sind unsere Kundenbetreuer:innen dazu verpflichtet eine Fahrpreisnacherhebung (FN) oder ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) auszustellen.

Sie haben in einem unserer Züge ein EBE oder eine FN erhalten und möchten nun widersprechen oder haben Fragen dazu?

Einsprüche, Anfragen und Nachweise können ausschließlich schriftlich bei uns entgegen genommen werden.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular und wählen Sie die Rubrik Sonstiges.
Alternativ können Sie auch direkt die E-Mail-Adresse anschreiben, die auf dem Beleg angegeben ist, der Ihnen bei Ihrer Zugfahrt ausgehändigt wurde.

Bitte geben Sie bei Ihrem Anliegen immer die 15-stellige Vorgangsnummer von Ihrem Beleg mit an.

Hinweise zu unserer Datenschutzerklärung zum EBE erhalten Sie hier.

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten:

Wo und wie kann ich das Erhöhte Beförderungsentgelt oder die Fahrpreisnacherhebung bezahlen?

Die Forderung ist unter Angabe der 15-stelligen Vorgangsnummer im Verwendungszweck an die Bankverbindung der NordWestBahn zu überweisen:
UniCredit-Bank HypoVereinsbank, BIC HYVEDEMM488, IBAN DE32100208900615390666
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Forderung bei unseren NordWestBahn Kundencentern in der Region Weser-Ems und Regio-S-Bahn zu begleichen.

Wie kann ich ein vergessenes Ticket oder andere Nachweise nachreichen?

Wenn Sie bei einer Kontrolle Ihren gültigen, persönlichen und auf Ihren Namen ausgestellten Fahrausweis nicht dabei haben, können Sie den Nachweis des Tickets innerhalb von 14 Tagen einreichen. Bei E-Tickets/Chipkarten ist als Nachweis eine Bescheinigung des ausstellenden Verkehrsunternehmens über den Inhaber, die Gültigkeit und den Geltungsbereich einzureichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60,00 EUR auf die Bearbeitungsgebühr von 7,00 EUR.

Der Nachweis muss als Kopie schriftlich an unsere Adresse NordWestBahn GmbH, EBE/Fahrpreisnacherhebung, Franz-Lenz-Straße 5, 49084 Osnabrück oder als Dateianhang (PDF oder JPEG) an die E-Mail-Adresse auf der Zahlungsaufforderung oder im Kontaktformular erfolgen. Nachweise können auch bei unseren NordWestBahn Kundencentern in der Region Weser-Ems und Regio-S-Bahn vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Bei vergessenen übertragbaren Tickets wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 EUR fällig! Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da eine Nutzung durch andere zum Kontrollzeitpunkt möglich ist.

Was kann ich tun, wenn ich die Zahlungsaufforderung verloren habe?

Wenden Sie sich hierfür schriftlich an uns unter:

NordWestBahn GmbH
EBE/Fahrpreisnacherhebung
Franz-Lenz-Straße 5
49084 Osnabrück

oder über das Kontaktformular

Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und das Vorfalldatum an.

Warum habe ich eine Mahnung von der NordWestBahn oder eine Rechnung von einem Inkassobüro bekommen?

Wenn Sie ein Erhöhtes Beförderungsentgelt oder eine Fahrpreisnacherhebung bekommen haben, haben Sie 14 Tage Zeit zu bezahlen. Wenn keine Zahlung eingegangen ist, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von der NordWestBahn.

Wenn dann nach 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Darauf wurden Sie in der Mahnung hingewiesen. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren. Bitte nutzen Sie dazu die Kontaktdaten aus dem Ihnen vorliegenden Inkassoschreiben.

Warum kann ich meinen Einspruch nicht telefonisch einlegen?

Wir können nur Ihre schriftliche Darstellung unverfälscht und sicher direkt Ihrem Vorgang zuordnen. Darüber hinaus ist zur Gewährleistung von Fristen und zu Dokumentationszwecken der schriftliche Weg zwingend erforderlich. Außerdem möchten wir missbräuchliche Anrufe bzw. Informationsbeschaffung durch Dritte ausschließen.

Was soll ich tun, wenn mein E-Ticket oder die Chipkarte nicht lesbar war?

Zur Prüfung der auf dem E-Ticket gespeicherten Daten benötigen wir innerhalb von 14 Tagen eine Bescheinigung des ausstellenden Verkehrsunternehmens über den Inhaber, die Gültigkeit und den Geltungsbereich des E-Tickets.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich über die Fahrscheinkontrolle beschweren möchte?

Die Abteilung EBE/Fahrpreisnacherhebung bearbeitet ausschließlich die Forderungen aus Erhöhten Beförderungsentgelten/Fahrpreisnacherhebungen auf Grundlage der tariflichen und gesetzlichen Vorgaben. Beschwerden über die Fahrscheinkontrolle richten Sie bitte an unseren Kundenservice.