Tarifgebiete

Je nachdem welche Fahrtstrecke mit der NordWestBahn in Niedersachsen und Bremen und darüber hinaus genutzt wird, gilt entweder der Niedersachsentarif, die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN), der Deutschlandtarif und bei Fahrten im Anschluss oder Vorlauf mit Zügen des Fernverkehrs der Tarif der Deutschen Bahn (DB-Tarif). Das schließt auch alle Sondertarife wie zum Beispiel Niedersachsen-Ticket, Spar-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Vergünstigungen der BahnCard mit ein.

Die Vergünstigungen der BahnCard gelten dabei nur für den Großteil der Tickets im Niedersachsentarif, Deutschlandtarif und DB-Tarif. Die BahnCard wird bei Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen nicht anerkannt.

Im Nahverkehr in ganz Niedersachen gilt “Einstieg nur mit gültigem Fahrschein”. Fahrscheine für die NordWestBahn und den gesamten Nahverkehr erhalten Sie daher an vielen verschiedenen Stellen. An allen Haltestellen stehen unsere Ticketautomaten bereit, außerdem stehen die Mitarbeiter:innen unserer Verkaufsstellen mit Rat und Tat bei der Ticketsuche zur Hilfe.

Alle Fahrten in der Regio-S-Bahn nur 2. Klasse.

Weitere Hinweise:

Zeitkarten

Im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen und auch im Niedersachsentarif gibt es verschiedene Wochen-, Monats- und Jahresfahrkarten, sowie diverse weitere Ticket-Varianten wie zum Beispiel das Deutschlandticket. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei unseren Verkaufsstellen und auch hier:

Semesterticket

Das VBN-Semesterticket ist uneingeschränkt gültig. Außerdem gilt auf allen Strecken der Regio-S-Bahn das landesweite Semesterticket Niedersachsen/Bremen.
Informationen zum landesweiten Semesterticket Niedersachsen/Bremen gibt es unter www.dein-semesterticket.de.

Schwerbehinderten-Ausweis

Berechtigte Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und gültiger Wertmarke werden in den Zügen der NordWestBahn stets unentgeltlich befördert.

Mitnahme von Tieren

Kleintiere – auch kleine Hunde – werden im Allgemeinen kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. ä.) auf dem Schoß gehalten werden. Die Details sind in den Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifes geregelt.

Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, werden nur angeleint mitgenommen. Bei der Beförderung laut Niedersachentarif müssen sie zusätzlich mit einem geeigneten Maulkorb versehen sein. Weiterhin ist ein Fahrschein des jeweiligen Tarifs erforderlich.

Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 228 Nr. 6 SGB IX sind vom Maulkorbzwang ausgenommen und dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern im Schwerbehindertenausweis des Fahrgastes das Merkzeichen „B“ oder „Bl“ eingetragen ist. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Fahrgast mitführt, in dessen Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist (Merkzeichen “B”).