Tarifgebiete
Je nachdem welche Fahrtstrecke mit der NordWestBahn in Niedersachsen und Bremen und darüber hinaus genutzt wird, gilt entweder der Niedersachsentarif, die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN), der Deutschlandtarif und bei Fahrten im Anschluss oder Vorlauf mit Zügen des Fernverkehrs der Tarif der Deutschen Bahn (DB-Tarif). Das schließt auch alle Sondertarife wie zum Beispiel Niedersachsen-Ticket, Spar-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und SommerFerienTicket, sowie die Vergünstigungen der BahnCard mit ein.
Die Vergünstigungen der BahnCard gelten dabei nur für den Großteil der Tickets im Niedersachsentarif, Deutschlandtarif und DB-Tarif. Die BahnCard wird bei Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen nicht anerkannt.
Im Nahverkehr in ganz Niedersachen gilt “Einstieg nur mit gültigem Fahrschein”. Fahrscheine für die NordWestBahn und den gesamten Nahverkehr erhalten Sie daher an vielen verschiedenen Stellen. An allen Haltestellen stehen unsere Ticketautomaten bereit, außerdem stehen die Mitarbeiter:innen unserer Kundencenter mit Rat und Tat bei der Ticketsuche zur Hilfe. Fahrscheine für die Regio-S-Bahn im Bereich des VBN bekommen Sie außerdem überall dort, wo es Tickets des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) gibt. Alle Fahrten in der Regio-S-Bahn nur 2. Klasse.
Ticketauswahl
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Zeitkarten
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Im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen gibt es verschiedene Wochen,- Monats- und Jahresfahrkarten sowie diverse weitere Ticket-Varianten. Mehr Informationen auch am VBN-Service-Telefon 0421 596059, in unserem Kundencenter in Bremen Hbf oder online beim VBN.
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Semesterticket
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Das VBN-Semesterticket ist uneingeschränkt gültig. Außerdem gilt auf allen Strecken der Regio-S-Bahn das landesweite Semesterticket Niedersachsen/Bremen.
Informationen zum landesweiten Semesterticket Niedersachsen/Bremen gibt es unter www.dein-semesterticket.de. -
Schwerbehinderten-Ausweis
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Berechtigte Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und gültiger Wertmarke werden von der NWB stets unentgeltlich befördert.
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Mitnahme von Tieren
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Kleintiere – auch kleine Hunde – werden im Allgemeinen kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. ä.) auf dem Schoß gehalten werden. Die Details sind in den Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifes geregelt.
Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Für diese Hunde wird der der Fahrpreis eines Kinder-Einzel-Tickets oder Zeit-Tickets für SchülerInnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Agressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sog. „Kampfhunde“, ist ausgeschlossen.