Emscher-Münsterland/Niers-Rhein-Emscher
Die Aufgabe der NordWestBahn ist es, Sie immer sicher und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Leider können aber auch wir Verspätungen nicht immer ganz vermeiden. Dann haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung.
Die Niers-Rhein-Emscher-Linien RE 10, RB 31, RB 36 und RE 44 und die Emscher-Münsterland-Linie RE 14 werden seit dem 1. September 2022 von der RheinRuhrBahn betrieben.
Um Ansprüche aufgrund von Fahrten mit der NordWestBahn geltend zu machen, die bis zum 31. August 2022 erfolgt sind, haben Sie 1 Jahr lang Zeit.
Mobilitätsgarantie NRW
Bei einigen Tarifen in Nordrhein-Westfalen können Sie auch statt den Fahrgastrechten die NRW-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen.
Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um mehr als 20 Minuten an der Abfahrtshaltestelle verspäten können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder dem Taxi fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt also zusätzlich sicher, dass Sie Ihre Ziele zuverlässig erreichen.
Fahrgastrechte-Formular
Sie können unsere Arbeit unterstützen, in dem Sie das Fahrgastrechte-Formular benutzen. Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen. Ihre Ansprüche können so schnell und einfach bearbeitet werden. Sie erhalten das Fahrgastrechte-Formular in den Verkaufsstellen der NordWestBahn oder Sie können es hier direkt ausfüllen:
Fahrgastrechte-Formular als PDF zum Download
Alternativ können Sie sich das Formular zur Inanspruchnahme Ihrer Fahrgastrechte hier als PDF herunterladen und selbst ausdrucken:
Anschrift für Ihr ausgefülltes Formular
Sie können Ihren Antrag entweder bei einem unserer Kundencenter vor Ort einreichen oder Sie schicken alle Unterlagen an die:
Transdev Service GmbH, Passage 3 - 5, 17034 Neubrandenburg
Bitte beachten Sie: Zur Bearbeitung Ihrer Ansprüche benötigen wir neben dem vollständig ausgefüllten Formular die Originalfahrkarte bzw. eine Kopie Ihrer Zeitkarte. Eine Bestätigung der Verspätung können Sie bereits von unseren Kundenbetreuern im betroffenen Zug erhalten.
Nationale Durchsetzungsstelle Eisenbahnbundesamt
Sollten Sie Einwände gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Erstattung nach den Regelungen der Fahrgastrechte haben, können Sie sich an die Nationale Durchsetzungsstelle des Eisenbahnbundesamtes wenden:
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-400
Fax: 0228/9826-9199
fahrgastrechte@eba.bund.de